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14. März 2020

Coronavirus – Die Wirtschaft leidet – Hilfen durch die Staatsbank Baden-Württemberg | L-Bank

Coronavirus – Die Wirtschaft leidet – Hilfen durch die Staatsbank Baden-Württemberg | L-Bank

Die L-Bank ist ein verlässlicher Partner für den baden-württembergischen Mittelstand. Als eine der größten Förderbanken Europas übernimmt die L-Bank wichtige strukturelle Aufgaben im Land – in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs genauso wie in Phasen besonderer Herausforderungen. Besonders die bundesweit einmalige enge Kooperation mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg ermöglicht eine schnelle und effektive Unterstützung des Mittelstandes. Mit dem so zur Verfügung gestellten breiten Angebot sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen kann den Südwest-Unternehmen in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt werden.

Dies gilt auch bei Corona-bedingten wirtschaftlichen Einbrüchen – Zu diesem Thema fand am 13. März 2020 ein Spitzengespräch im Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg statt. In ihrer Zumeldung stellt die L-Bank dar, wie sie mit ihren Förderprogrammen die Unternehmen konkret unterstützt: nämlich mit einer breiten Palette etablierter Förderinstrumente zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs.

Informieren sich sich über bereitstehende Hilfsangebote

Hotline Wirtschaftsförderung L-Bank

Tel: 0711 1 22-2345

E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de

Fax: 2674

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Servicezeiten:  von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags: von 8.30 bis 16.00 Uhr

Hotline Bürgschaften L-Bank

Tel: 0711122-2999

E-Mail: buergschaften@l-bank.de

Bürgschaften und Direktdarlehen

Förderinstrumente zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf

 Liquiditätskredit
Der Liquiditätskredit hat sich bereits in der Finanzmarktkrise bewährt. Er war in den Jahren 2009 bis 2012 ein zuverlässiger Anker in der Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen in Baden-Württemberg.

Der Liquiditätskredit, der bei Bedarf mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank verbunden werden kann, ist  dazu geeignet, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu bewältigen. Der Kredit kann mit einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren gewählt werden. Im Fall einer (vorzeitigen) Krisenbewältigung ist die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens kostenfrei möglich. Die Höhe des Liquiditätskredits ist im Regelfall auf max. fünf Millionen Euro begrenzt – ggf. sind im Einzelfall auch höhere Beträge denkbar.

Gründungsfinanzierung / Wachstumsfinanzierung
Die Betriebsmittelkredite in der Gründungsfinanzierung und in der Wachstumsfinanzierung mit einer in der Regel fünfjährigen Laufzeit sind weitere bereits etablierte Förderinstrumente für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf. Beide können bei Bedarf mit einer vergünstigten 50-Prozent-Kombi-Bürgschaft ergänzt werden.

Weiterbildungsfinanzierung 4.0
Sofern ein Unternehmen seine Mitarbeitenden zur Vermeidung von Kurzarbeit zu Qualifizierungsmaßnahmen anmeldet oder zur Anpassung an neue Betriebs- oder Digitalisierungsprozesse Weiterbildungs-/Umschulungsmaßnahmen plant, können entsprechende Vorhaben zinsgünstig über das Programm Weiterbildungsfinanzierung 4.0 finanziert werden. Auch bei der Finanzierung der Weiterbildungsqualifizierung besteht die Möglichkeit für eine Kombibürgschaft.

Innovationsfinanzierung 4.0
Für innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle und Innovative Unternehmen ist das Förderprogramm Innovationsfinanzierung 4.0 eine attraktive Finanzierungslösung für anstehende Investitionen. In Verbindung mit dem Tilgungszuschuss bietet er ein besonders attraktives Gesamtpaket.

Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

Für landwirtschaftliche Betriebe steht das Förderangebot Landwirtschaft – Liquiditätssicherung mit bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Hausbankenprinzip
Die genannten Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenverfahren vergeben. Das Unternehmen stellt den Antrag auf ein Förderdarlehen nicht bei der L-Bank, sondern direkt bei seiner Bank oder Sparkasse. Diese kennt das Unternehmen und ist so in der Lage den Antrag kurzfristig zu prüfen und an die L-Bank weiterzuleiten. Die Kreditentscheidung verbleibt bei der jeweiligen Hausbank.

 

Bürgschaften
Wenn eine Hausbank auf Grund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen Unternehmen einen Liquiditätskredit / Betriebsmittelkredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, können Bürgschaftsbank oder L-Bank bis zu 50 Prozent des Risikos abnehmen.

Die Zuständigkeit in der Bearbeitung von Bürgschaftsanfragen mittelständischer Unternehmen gestaltet sich wie folgt:

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vergibt Bürgschaften bis 1,25 Millionen Euro (verbürgter Kredit bis 2,5 Millionen Euro).

Die L-Bank ist zuständig für Bürgschaften über 1,25 bis 5 Millionen Euro (verbürgter Kredit in Höhe von 2,5 bis 10 Millionen Euro). Neben dem standardisierten Kombi-Programm werden zusätzlich Individualbürgschaften angeboten

Die Landesbürgschaft – Bürgschaften über 5 Millionen Euro – wird durch die L-Bank abgewickelt.

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